An den EU Außengrenzen greifen ab Juni 2026 deutlich verschärfte Verfahren. Nach einem verpflichtenden Screening, bei dem Identität, Sicherheitsaspekte, Gesundheit und biometrische Daten geprüft werden, werden viele Schutzsuchende im sogenannten Grenzverfahren landen. Dieses darf bis zu zwölf Wochen dauern und findet in geschlossenen, haftähnlichen Zentren statt. Rechtlich gelten die Betroffenen in dieser Zeit als „nicht eingereist“, obwohl sie sich faktisch bereits auf EU Territorium befinden. Wird ihr Antrag abgelehnt, folgt unmittelbar ein Rückführungsverfahren. Auch Familien mit Kindern können in diese Zentren, die Griechenland zynisch „Closed Controlled Access Center“ nennt, eingewiesen werden. Das gleiche gilt für andere besonders schutzbedürftige Gruppen wie LGBTQI+ und Menschen mit Behinderung. Nur unbegleitete Minderjährige sind grundsätzlich davon ausgenommen.